AGB

STOLUTIONS GmbH, Parkstrasse 45, CH 6340 Baar

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. ALLGEMEINES

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten die nachfolgenden Definitionen:

  • das „Unternehmen“ bezieht sich auf Stolutions GmbH;
  • der „Käufer“ bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, welche die Produkte oder Dienstleistungen beim o.g. Unternehmen bestellt und auf einer der vom Unternehmen ausgegebenen Rechnungen oder in einem anderen Dokument als Käufer aufgeführt ist;
  • die „Produkte“ beziehen sich auf alle Produkte der Stolutions GmbH, welche auf einer dem Käufer ausgestellten Rechnung oder in einem anderen Dokument spezifiziert sind;
  • der „Auftrag“ bezieht sich auf die Bestellung, welche vom Käufer hinsichtlich der Lieferung von Produkten aufgegeben wurde;
  • der „Vertrag“ bezieht sich auf die Vereinbarung über den Verkauf von Produkten durch das Unternehmen an den Käufer; und
  • der „Endkunde“ bezieht sich auf den letztendlichen Nutzer des Produkts.

  1. ANWENDBARKEIT

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen zwischen dem Unternehmen und dem Käufer. Abweichende Bedingungen des Käufers sind nur verbindlich, wenn sie das Unternehmen ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.

  1. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Bei Abweichungen zwischen den schriftlich vereinbarten Vertragsbestimmungen und diesen Bedingungen gehen die Vertragsbestimmungen vor.

  1. Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Unternehmens sind jegliche Modifikationen oder Veränderungen dieser Geschäftsbedingungen auf der oder als Zusatz zur Bestellung des Käufers als ungültig anzusehen. Die Übermittlung des Auftrags durch den Käufer an das Unternehmen ist ein Erwerbsangebot, welches den vorliegenden Geschäftsbedingungen unterliegt und nach seinem Erhalt noch der finalen Zustimmung durch das Unternehmen bedarf. Die Annahme der Produkte durch den Käufer ist vor jedem Gericht als zwingender Beweis hinsichtlich der Gültigkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen anzusehen.

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag unter gänzlichem Ausschluss aller vorherigen Versprechen, Erklärungen, Zusicherungen und Folgerungen oder sonstigen ausdrücklichen oder impliziten Vereinbarungen.

  1. Kein Angestellter oder Vertreter des Unternehmens hat die Befugnis, irgendeine Art der Zusicherung oder Gewährleistungsübernahme in Zusammenhang mit den vom Unternehmen gelieferten Produkten auszusprechen oder irgendeiner Art der Anpassung oder Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen zuzustimmen, es sei denn, derartige Zusicherungen, Gewährleistungsübernahmen, Anpassungen oder Ergänzungen werden schriftlich festgehalten und im Namen des Unternehmens vom Geschäftsführer oder von einer anderen durch das Unternehmen autorisierten Person unterzeichnet.

  1. PREISE

Der für jede Produktlieferung zahlbare Betrag wird am Datum des Versands an den Käufer auf Basis desjenigen Listenpreises ermittelt, der in der letzten vom Unternehmen veröffentlichten zutreffenden Handelspreisliste angegeben ist. Serviceleistungen werden entsprechend der Servicepreisliste des Unternehmens, welche periodisch vom Unternehmen aktualisiert wird und auf Anfrage vom Kundendienst des Unternehmens erhältlich ist, in Rechnung gestellt. Das Unternehmen ist berechtigt, die Preise jederzeit zu ändern und wird dem Käufer Preisänderungen schriftlich mitteilen. Für die Preisfestsetzung gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste. Der Käufer hat sich über die letztgültige Preisliste selbständig zu erkundigen.

  1. VERSANDKOSTEN

Sendungen in der Schweiz erfolgen - ohne gesonderte Absprache - zuzüglich der Verpackungs- und Porto- bzw. Frachtkosten.

Mehrkosten für Eilsendungen jeglicher Art werden in Rechnung gestellt.

  1. ZAHLUNGEN

  1. Zahlungen sind vom Käufer so vorzunehmen, dass sie entsprechend des nachfolgend definierten Zeitplans beim Unternehmen eingehen:

(i) Zahlungen sind spätestens und ohne Abzug von Skonto innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum derjenigen Rechnung vorzunehmen, in welcher die Produkte dem Käufer erstmalig in Rechnung gestellt wurden.             

(ii) Diese Bedingung ist als gültig und bindend anzusehen, es sei denn, das Unternehmen und der Käufer haben eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen. Sofern der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt, ist das Unternehmen nach vorgehender schriftlicher Mahnung berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Rechnung zu stellen, für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Nachnahme zu verlangen, weitere Lieferungen zurückzuhalten und/oder ohne vorherige Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Das Unternehmen kann vom Käufer in vollem Umfang alle Kosten, Gebühren und Aufwendungen zurückverlangen, die dem Unternehmen durch die Beschäftigung eines Rechtsanwalts oder in Zusammenhang mit einer anderen Art der Geltendmachung oder Eintreibung ausstehender Rechnungsbeträge entstehen.

  1. LIEFERUNG

  1. Die Lieferung einer jeden Produktbestellung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit und zu Kosten einer auf periodisch vom Unternehmen zu spezifizierende Art. Darin eingeschlossen sind Lieferungen von Ersatzteilen und Reparaturleistungen, deren Bereitstellung auf Basis von Kostensätzen erfolgt, die vom Unternehmen ebenfalls periodisch neu bestimmt werden. Die Lieferung einer Produktbestellung erfolgt an diejenige Adresse des Käufers, die ggf. im Zuge der Bestellabgabe bestimmt wurde, wobei vorausgesetzt wird, dass dem Unternehmen das Recht zusteht, die Lieferung der betreffenden Produktbestellung solange auszusetzen, bis der Käufer alle noch offenen Forderungen des Unternehmens aus vorherigen Bestellungen beglichen hat.

b)     Eine Lieferung von Produkten an den Käufer gilt als erfolgt, wenn sie vom Unternehmen selbst oder von einem durch das Unternehmen beauftragten Dritten in Übereinstimmung mit den oben in Paragraph (a) aufgeführten Bedingungen versendet wurde. In Ermangelung einer speziellen schriftlichen Garantie, die im Namen des Geschäftsführers des Unternehmens oder von einer anderen entsprechend vom Unternehmen autorisierten Person unterzeichnet wurde, sind alle Liefertermine als geschätzte Zeitpunkte und nicht als vertragliche Verpflichtung anzusehen. Falls der Versand durch Umstände (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Explosionen, Naturkatastrophen, Streiks oder behördliche Massnahmen) ausserhalb der vernünftigerweise anzunehmenden Kontrolle des Unternehmens, seiner Vertreter oder Subunternehmer behindert wird oder sich der Versand aufgrund dieser Umstände verspätet, so kann das Unternehmen hierfür in keinster Weise verantwortlich gemacht werden. In einem solchen Fall erlischt der Vertrag nicht, sondern wird lediglich ausgesetzt, und das vereinbarte Lieferdatum wird um die Dauer des hindernden Ereignisses hinausgeschoben.

c)      Ungeachtet der oben angeführten Bedingung (a) steht dem Käufer kein Recht zu, Ansprüche für Schäden während des Transports, aufgrund verspäteter Lieferung oder durch den Verlust der Produkte gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, sofern die Transportschäden oder die verspätete Lieferung nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Erhalt der Produkte bzw. der Verlust der Produkte nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Eintreffen der Lieferung beim Käufer oder nach dem Erscheinen des monatlichen Berichts, in dem Details zu der betreffenden Lieferung erstmalig enthalten sind, schriftlich gegenüber dem Unternehmen angezeigt werden. In jedem der genannten Fälle ist dem Faktor Zeit höchste Priorität beizumessen.

  1. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung der Ware am vereinbarten Lieferort.

  1. Der Käufer hat ausschliesslich Anspruch auf Ersatz bzw. Reparatur der fehlerhaften Ware. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen.

  1. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornimmt oder wenn der Käufer, falls ein Mangel aufgetreten ist, dem Unternehmen nicht umgehend Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

  1. Das Unternehmen haftet nicht für Mängel, die infolge natürlicher Abnützung, mangelhaftem Unterhalt, unsachgemässer Verwendung, übermässiger Beanspruchung oder anderer Gründe entstanden sind, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT UND GEFAHRENÜBERGANG

  1. Das Unternehmen behält sich das uneingeschränkte wirtschaftliche Eigentum an allen dem Käufer gelieferten Produkten bis zu dem Zeitpunkt vor, an dem der Käufer alle gegenüber dem Unternehmen aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen beglichen hat. Das Unternehmen ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt im Schweizerischen Eigentumsvorbehaltsregister oder in entsprechenden Registern anderer Länder eintragen zu lassen und der Käufer ist verpflichtet, bei den erforderlichen Schritten zur Eintragung mitzuwirken.

  1. Nutzen und Gefahr gehen mit Abschluss des Vertrags auf den Käufer über. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

  1. Wird der Versand auf Begehren des Käufers oder aus sonstigen Gründen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich vorgesehenen Liefertermin auf den Käufer über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert und versichert.

  1. GARANTIEN

Alle Produkte, die vom Käufer weiterverkauft werden, unterliegen der Garantie des Herstellers. Der Käufer wird demnach hiermit zur Weitergabe dieser Herstellergarantie an Endkunden autorisiert und verpflichtet sich entsprechend, die zu einem Produkt gehörigen Garantieleistungen sowohl weiterzugeben als auch gegenüber dem Endnutzer des betreffenden Produkts so zu erfüllen, wie es das Unternehmen dem Käufer periodisch vorgibt. Der Käufer hat das Recht, den allfällig zusammen mit dem Produkt zur Verfügung gestellten Garantieschein auszufüllen, das Datum des Kaufs zu vermerken und den Garantieschein mit seinem Stempel zu versehen.

  1. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT UND KONKURS

Falls der Käufer zahlungsunfähig wird, in Konkurs fällt, ein Konkursbegehren stellt, sich eine solche Entwicklung abzeichnet oder das Unternehmen der Ansicht ist, dass eine solche Entwicklung wahrscheinlich ist, so wird – ungeachtet vorheriger gegenteiliger Absprachen – der volle Preis für alle bis dahin gelieferten und noch nicht beglichenen Produktsendungen mit sofortiger Wirkung fällig und zahlbar. Weiterhin steht dem Unternehmen in einem solchen Fall das Recht zu, den Vertrag mit dem Käufer ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und alle ggf. noch ausstehenden, weiteren Lieferungen auszusetzen und/oder zu stornieren.

  1. ÜBERTRAGBARKEIT

  1. Das Unternehmen hat das Recht, den Vertrag an eine andere, mit dem Unternehmen in Verbindung stehende Organisation zu übertragen, wobei der Vertrag in einem solchen Fall als Vertrag zwischen dem Abtretungsempfänger und dem Käufer in Kraft tritt.

  1. Sofern nicht anderweitig vereinbart, steht es dem Käufer nicht zu, seine sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten oder Rechte an Dritte zu übertragen oder abzutreten.

  1. ANWENDBARES RECHT,  GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN,

  1. Der Vertrag wird nach schweizerischem Recht und den in der Schweiz anwendbaren Gesetzen abgeschlossen und ausgelegt und der Käufer willigt hiermit ein, sich der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der nationalen Gerichte zu unterwerfen. Gerichtstand ist ausschliesslich Zug.

  1. Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung oder Regelung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.